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Der Energiepass kommt - mit Verspätung

Mieter und Bauherren werden künftig die Nebenkosten ebenso vergleichen, wie Autokäufer den Benzinverbrauch


Grafik: dena

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verlangt ab 04.01.2005 zwingend, bei der Errichtung eines Gebäudes, dem Kauf oder der Neuvermietung einer Immobilie einen Energieausweis zugänglich zu machen. Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält und so Rückschluss die auf ihn zu kommenden Mietnebenkosten ziehen kann.

Die Richtlinie 2002/91/EG wurde bereits am 16.12.2002 erlassen, wird in Deutschland jedoch nicht zum Pflichttermin umgesetzt. Die nationale Umsetzung der Richtlinie wird mit der Änderungsverordnung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beginnen. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird die einst für Januar avisierte Verabschiedung nicht eingehalten. Weder Termin noch Übergangsregelungen und die materiellen Anforderungen an den Energiepass stehen fest. Der Entwurf wird von der neuen Bundesregierung vorgelegt werden. Bisher sind die beteiligten Ministerien das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Da die Koalitionäre eindeutige Zuständigkeitsstrukturen angekündigt haben, hofft die Branche nun auf eine zügige Vorlage.

Die Deutsche Energie Agentur (dena) führte im Jahr 2005 eine Marktvorbereitungskampagne durch, die eine freiwillige Ausstellung von dena Energiepässen ermöglichte. Die Kosten für den Energiepass wurden durch den Aussteller und den Kunden entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt. Hier gab es keine Vorgaben durch die dena oder den Gesetzgeber. Erste Ergebnisse aus dem Feldversuch deuten darauf hin, dass die Mehrzahl der Energiepässe, die nach dem Kurzverfahren (vereinfachte Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, zwischen 150 Euro und 300 Euro gekostet haben. Energiepässe, die nach dem Ausführlichen Verfahren (detaillierter Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, lagen mehrheitlich bei bis zu 500 Euro. Preise von über 500 Euro waren eher die Seltenheit und traten bei Siedlungsbauten bzw. sehr großen Mehrfamilienhäusern auf.
Da künftig also spätestens bei Mieterwechsel ein Energiepass vorzulegen ist, kommt auf die Vermieter ein zusätzlicher Kostenpunkt und für die dann zugelassenen Aussteller des Passes eine zusätzliche Umsatzchance zu. Bisher mußte der Aussteller die von der dena vorgegebenen Mindestqualifikationen besitzen, da es noch keine einheitlichen Zertifizierungen bzw. ein klar definiertes Berufsbild des Energieberaters gibt. Der Begriff Energieberater kann im Prinzip von jedermann benutzt werden - noch. Der bundeseinheitliche Energiepass bietet die Chance mit klaren Qualifikationsanforderungen an die Aussteller einen Qualitätsstandard einzuführen. Wer in Deutschland Energiepässe ausstellen darf, wird in der Energieeinsparverordnung 2006 geregelt.

Nach der Richtlinie ist im Pass ein Kennwert anzugeben, der die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes repräsentiert. Zur besseren Verbrauchfreundlichkeit und Transparenz sind gleichzeitig Angaben zu Referenzwerten bereitzustellen. In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. So hat künftig jeder Käufer oder Mietinteressent das Recht Einsicht in den Energiepass zu verlangen und damit indirekt über die auf ihn zukommenden Wohnnebenkosten informiert zu sein.

Ziel des Rates und des Parlaments der Europäischen Union bei der Formulierung der Richtlinie war es, das Verbraucherbewusstsein für die energetische Effizienz von Gebäuden zu erhöhen und die Motivation von Energiesparmaßnahmen zu stärken. Dazu gehört, dass bei steigenden Energiekosten der Mieter oder Käufer eines Gebäudes besser über die bevorstehenden Betriebskosten informiert werden soll. Dies schafft auf der anderen Seite auch Investitionsanreize, um mit Immobilien mit hoher Energieeffizienz am Markt zu operieren.

Das gilt nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für so genannte Nichtwohngebäude, d.h. für Gebäude aus den Bereichen Dienstleistungen, Handel und Gewerbe sowie öffentliche Gebäude. Während der Energiepass für Wohngebäude nur den Energiebedarf für Warmwasser und Beheizung umfasst, muss der Energiepass für Nichtwohngebäude auch Gebäudekühlung, künstliche Beleuchtung und Lüftung beinhalten.

Die Bundesministerien BMVBW und BMWA planen Überleitungsregelungen in den Referentenentwurf zur EnEV 2006 aufzunehmen, die die Fortgeltung der dena Energiepässe aus dem Feldversuch und der Marktvorbereitungskampagne 2005 vorsehen. Die Gültigkeit der dena Energiepässe über 2006 hinaus kann damit als gesichert angesehen werden. Die Dauer der Gültigkeit wird voraussichtlich 10 Jahre ab dem Erstellungsdatum betragen.

Nach in Kraft treten der Energieeinsparverordnung 2006 gelten die in dieser Verordnung genannten Qualifikationsanforderungen. Eine Berechtigung zur Ausstellung von Energiepässe über 2005 hinaus ist mit dem Eintrag in die dena Aussteller-Datenbank somit nicht verbunden.

23. November 2005

Aktueller Stand 15. März 2006: Baudirektor Hans-Dieter Hegner vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sagte auf dem "2. Deutschen Energieberater Forum - enervisor®" in Böblingen, dass der Energiepass mit der neuen EnEV komm, und mit der sei nicht vor 2007 zu rechnen.



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