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Nutzungsgrade von mehr als 100 Prozent?

Alte Heizkessel müssen bis Ende 2006 ausgetauscht werden


Foto: IWO

Energiesparmaßnahmen im Wohnungsbestand wirken sich umgehend auf die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen aus. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) auch für den Altbaubereich Vorschriften zur energetischen Verbesserung erlassen. So verlieren viele Standardheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert worden sind, am 31. Dezember 2006 ihre Betriebserlaubnis. Bis dahin müssen sie gegen energiesparende Heizgeräte ausgetauscht werden. Nur wenn seit dem 1. November 1996 ein neuer Brenner montiert wurde, verlängert sich die Erneuerungsfrist bis Ende 2008.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesen Gebäuden müssen Heizkesselerneuerung und Wärmeisolierung nur nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Der Gesetzgeber vertraut darauf, dass die Besitzer selbst bewohnter Eigenheime im eigenen Interesse den Wärmeschutz verbessern und effizientere Heiztechnik einsetzen. Denn der weitere Betrieb eines alten Heizkessels schadet vor allem auch dem eigenen Portemonnaie.
Bereits seit November vergangenen Jahres gelten für alle in Deutschland installierten Heizkessel strengere Grenzwerte für Abgasverluste. Sie dürfen höchstens elf Prozent betragen. Manche alte Heizanlage wurde so hingetrimmt, dass sie die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (1. BImSchV) knapp erfüllt. "Unterm Strich eine kostentreibende Lösung", erklärt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) und empfiehlt: "Im Interesse einer dauerhaft deutlichen Senkung der laufenden Heizkosten sollten auch solche Kessel möglichst bald gegen sparsame und umweltschonende Heiztechnik ausgetauscht werden." Über die Ersparnis bei den Brennstoffkosten amortisiert sich diese Investition in einigen Jahren, bei hohen Energiepreisen umso schneller.


Grafik: IWO

Immer mehr Bauherren und Heizungsmodernisierer entscheiden sich für die Brennwerttechnik. Dass bei Öl- und Gas-Brennwertkesseln mitunter rechnerische Nutzungsgrade von mehr als 100 Prozent angegeben werden, wird von Verbraucherschützern zunehmend kritisiert. Nach Meinung von Stiftung Warentest zum Beispiel ist es "längst überfällig, diese Verdummung der Verbraucher zu beenden". Denn: "Es kann aus keinem Heizkessel am Ende mehr Wärme herauskommen, als am Anfang in Form von Brennstoff hineingesteckt wurde. Dieses eherne Naturgesetz gilt auch für Brennwertkessel", betonen die Warentester.
"Die technisch unkorrekten und physikalisch unmöglichen Nutzungsgrade von mehr als 100 Prozent haben in der Verwendung der althergebrachten Bezugsgröße ‘Heizwert’ ihren Ursprung", erklärt IWO. Der "Heizwert" lässt jedoch den technischen Fortschritt außer Acht, mittlerweile entspricht die Brennwerttechnik dem technischen Standard. Um den Wirkungsgrad heutiger Heizkessel zu bestimmen, ist daher der "Brennwert" die geeignete Bezugsgröße, dessen Verwendung auch Stiftung Warentest fordert. Der "Brennwert" nämlich spiegelt den gesamten Energiegehalt eines Brennstoffs wider, also auch den Anteil, der erst durch die Kondensation des bei der Verbrennung entstehenden Wasserdampfes frei wird.
Auf Basis der Bezugsgröße "Brennwert" wandeln sowohl Öl- als auch Gas-Brennwertgeräte die eingesetzte Energie in exakt demselben Maß in Nutzwärme um. Bei beiden lässt sich in der Praxis ein Abgasverlust von einem Prozent nicht vermeiden, zudem kann bei beiden Energieträgern ein Teil der latenten Kondensationswärme nicht ausgeschöpft werden. "Der Nutzungsgrad eines Brennwertkessels wird also nicht vom verwendeten Brennstoff bestimmt, sondern einzig von der Effizienz der jeweils eingesetzten Technik", betont IWO.

16.12.2005


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