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>>> GewerbebauNutzungsgrade von mehr als 100 Prozent?Alte Heizkessel müssen bis Ende 2006 ausgetauscht werden
Ausgenommen von diesen Regelungen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesen Gebäuden müssen Heizkesselerneuerung und Wärmeisolierung nur nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Der Gesetzgeber vertraut darauf, dass die Besitzer selbst bewohnter Eigenheime im eigenen Interesse den Wärmeschutz verbessern und effizientere Heiztechnik einsetzen. Denn der weitere Betrieb eines alten Heizkessels schadet vor allem auch dem eigenen Portemonnaie. Bereits seit November vergangenen Jahres gelten für alle in Deutschland installierten Heizkessel strengere Grenzwerte für Abgasverluste. Sie dürfen höchstens elf Prozent betragen. Manche alte Heizanlage wurde so hingetrimmt, dass sie die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (1. BImSchV) knapp erfüllt. "Unterm Strich eine kostentreibende Lösung", erklärt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) und empfiehlt: "Im Interesse einer dauerhaft deutlichen Senkung der laufenden Heizkosten sollten auch solche Kessel möglichst bald gegen sparsame und umweltschonende Heiztechnik ausgetauscht werden." Über die Ersparnis bei den Brennstoffkosten amortisiert sich diese Investition in einigen Jahren, bei hohen Energiepreisen umso schneller.
"Die technisch unkorrekten und physikalisch unmöglichen Nutzungsgrade von mehr als 100 Prozent haben in der Verwendung der althergebrachten Bezugsgröße ‘Heizwert’ ihren Ursprung", erklärt IWO. Der "Heizwert" lässt jedoch den technischen Fortschritt außer Acht, mittlerweile entspricht die Brennwerttechnik dem technischen Standard. Um den Wirkungsgrad heutiger Heizkessel zu bestimmen, ist daher der "Brennwert" die geeignete Bezugsgröße, dessen Verwendung auch Stiftung Warentest fordert. Der "Brennwert" nämlich spiegelt den gesamten Energiegehalt eines Brennstoffs wider, also auch den Anteil, der erst durch die Kondensation des bei der Verbrennung entstehenden Wasserdampfes frei wird. Auf Basis der Bezugsgröße "Brennwert" wandeln sowohl Öl- als auch Gas-Brennwertgeräte die eingesetzte Energie in exakt demselben Maß in Nutzwärme um. Bei beiden lässt sich in der Praxis ein Abgasverlust von einem Prozent nicht vermeiden, zudem kann bei beiden Energieträgern ein Teil der latenten Kondensationswärme nicht ausgeschöpft werden. "Der Nutzungsgrad eines Brennwertkessels wird also nicht vom verwendeten Brennstoff bestimmt, sondern einzig von der Effizienz der jeweils eingesetzten Technik", betont IWO. 16.12.2005 |
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Technischer Ansprechpartner + © Erika Winterfeld |
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