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FinanzenNeue Steuerregelungen 2006Handwerkerlohn bis 3.000 Euro absetzbar
Der Anwendungsbereich des § 35a Abs. 2 EStG, der eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen vorsieht, wird auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet. Danach werden künftig auch Arbeitskosten für die Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums in Privathaushalten steuerermäßigend berücksichtigt, Materialkosten bleiben außer Ansatz. Bei einem Betrag von bis zu 3.000 Euro können im Jahr 20 Prozent, also bis zu 600 Euro, von der Steuer abgezogen werden. Um eine Doppelförderung insbesondere bei Erhaltungsaufwendungen auszuschließen, wird im Rahmen der Aufzählung klargestellt, dass ein Steuerabzug für solche Aufwendungen nicht möglich ist, die als Sonderausgaben geltend gemacht wurden (z.B. nach § 10f EStG). Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerkereistungen ist die Steuerermäßigung davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch einen Beleg des Kreditinstituts nachweist. Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wird per 01. Juni 2006 die Umsatzgrenze bei der Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben. Die Maßnahme wird ergänzt durch eine Verlängerung der derzeitigen Regelung zur Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer bis zu einem Gesamtumsatz von 500.000 Euro über das Jahr 2006 hinaus bis Ende 2009 (§ 20 UStG). Anders als bei der Versteuerung nach vereinbarten Entgelten muss die Steuer bei Anwendung des Ist-Prinzips erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat. Die Vorsteuer kann sich der Unternehmer auch in Zukunft bei Leistungsbezug und Vorliegen einer Rechnung unabhängig von der Bezahlung sofort vom Finanzamt erstatten lassen. Dies schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. 17. Februar 2006 |
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Technischer Ansprechpartner + © Erika Winterfeld |
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