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Finanzen

Basel II

Kreditversorgung für Unternehmen wird risikoorientierter


Foto: BIS

Das Bundeskabinett hat die Umsetzung internationaler Kreditrichtlinien für Banken beschlossen. Bei der Kreditvergabe wird ab dem 1. Januar 2007 die Kreditwürdigkeit des Kunden stärker als bisher berücksichtigt. Mit dem Gesetzentwurf wird das Kreditwesengesetzes neu gestaltet. Die Bundesregierung setzt damit entsprechend der Koalitionsvereinbarung die EU-Richtlinien im Grundsatz "Eins zu Eins" um.

Bislang müssen Banken und Sparkassen für jeden Unternehmenskredit acht Prozent Eigenkapital bereithalten. An die Stelle dieser starren Regelung tritt eine inviduelle Risikobewertung der Kreditnehmer. Der Vorteil: Ist die Kreditwürdigkeit eines Kunden gut, muss die Bank weniger Eigenkapital zur Risikovorsorge zurücklegen. Denn die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls ist geringer als bei einem schlechter bewerteten Kunden. Die Geldinstitute ermitteln die Kreditwürdigkeit anhand der Geschäftsdaten der Firmen. Aber auch Faktoren wie die Wettbewerbsposition fließen in die Bewertung ein. Außerdem gelten erhöhte Offenlegungspflichten, die für mehr Transparenz sorgen. Der Nachteil: Gerade junge Unternehmen dürften schlechtere Konditionen erhalten. Ebenso die vielen oft kleinen Betriebe, die die Rezession überkämpfen.

Die EU-Richtlinien werden auf diese Weise mittelstandsfreundlich umgesetzt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen künftig weniger Eigenkapital vorhalten, um ihre Kredite abzusichern. Dementsprechend erhalten die Banken mehr Spielraum für zusätzliche Kredite.
Das Mittelstandspaket erlaubt bei einem Kreditvolumen unter 1 Million Euro der Bank die Vergabe eines um 25 Prozent niedrigeren Risikogewichts als nach den alten Regelungen. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung bei der Vorhaltung von Eigenkapital. Davon dürften in Deutschland rund 90 Prozent aller Kreditforderungen an mittelständische Unternehmen profitieren.

Das sog. Mittelstandspaket bei Basel II:
  • Abgesenkter Anrechnungssatz für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Kreditbetrag bis 1 Million Euro (Zuordnung zum bankaufsichtsrechtlichen Retail-Portfolio; Absenkung von 100 % auf 75 % im Standard-Ansatz).
  • niedrigere Anrechnungssätze für Kredite an Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro (Abschläge bis maximal 20 % der sonst geltenden Anrechnungssätze).
  • Keine Risiko-Zuschläge für langfristige Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils maximal 500 Millionen Euro (diese Erleichterung ist bei Nutzung nur des fortgeschrittenen internen Rating-Ansatzes von Bedeutung).
  • Erweiterte Berücksichtigung von Kreditsicherheiten.

Ihren Namen Basel II verdanken die neuen Kreditrichtlinien dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Das Gremium wurde 1974 von den führenden Industrieländern eingesetzt, um zur Stabilisierung des internationalen Finanzwesens beizutragen. Angesiedelt ist der Ausschuss bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel.


15. Februar 2006


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