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FinanzenSteuerentlastungen für Unternehmen beschlossenKörperschaftssteuer, Steuersparmodelle, Erbschaftssteuer
Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird von 1,8 auf 2,0 erhöht. Damit werden Personenunternehmen bei einem Gemeinde-Hebesatz von 379 Prozent vollständig von der Gewerbesteuer entlastet. Die Verlustverrechnung bei Fondsmodellen, die bisher in erster Linie als Steuersparmodelle dienen, wird beschränkt. Betroffen sind in erster Linie Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds. Verluste aus solchen Fonds können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Anlageform verrechnet werden, nicht aber mit anderen Einkunftsarten, beispielsweise aus Gewerbebetrieb. Diese Neuregelung soll für Fonds gelten, denen der Anleger nach dem 4. Mai 2005 beigetreten ist oder für die der Außenvertrieb durch den Fondsanbieter nach dem 17. März 2005 begonnen hat. Die so genannte "Mindestgewinnbesteuerung" von Unternehmen wird erweitert: Verluste, die über einen Sockelbetrag von einer Million Euro hinausgehen, sollen künftig nur noch zu 50 Prozent, statt bisher zu 60 Prozent abgezogen werden können. Steuerfreiheit für die Hälfte der Gewinne aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Immobilien - sogenannte "stille Reserven". Die Maßnahme ist auf drei Jahre begrenzt. Das sichert auf der einen Seite Haushaltseinnahmen (Ansonsten sind aus "stillen Reserven" keine Steuereinnahmen zu erzielen.) Auf der anderen Seite schafft das einen Anreiz für Unternehmen ihre, "stille Reserven" zu veräußern, um bisher nicht frei verfügbares Kapital für Investitionen zu mobilisieren. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer soll jährlich gestundet bzw. ganz entfallen, wenn der Erwerber / Erbe den Betrieb über einen Zeitraum von zehn Jahren fortführt. Die volle Steuerentlastung wird auf den Wert des begünstigten Vermögens bis zu 100 Millionen Euro begrenzt. Damit wird vermieden, dass Unternehmen mit hoher wirtschaftlicher Potenz eine nicht gebotene Entlastung erhalten. 04. Mai 2005 |
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Technischer Ansprechpartner + © Erika Winterfeld |
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