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FinanzenGarantiert chancenreichVereinfachungen machen private Altersvorsorgeverträge attraktiver
Kein Verlustrisiko Es ist gesetzlich garantiert, dass der Anleger bei Rentenbeginn seine Einzahlungen und die Zulagen in voller Höhe wieder heraus bekommt. Durch die staatliche Förderung (Zulagen und eventuell zusätzliche Steuervorteile) realisiert er zudem in jedem Fall eine Mindestrendite. Da die Top-Produkte in international tätige Aktienfonds investieren, steigt mit einer positiven Wertentwicklung der Fonds sowohl die Rendite der Sparleistungen als auch die der staatlichen Zulagen was langfristig die Ertragschancen des Anlegers potenziert. Sicher vor Hartz IV Auch bei längerer Arbeitslosigkeit steht die private Altersvorsorge nicht auf dem Spiel. Denn die als Hartz IV bekannten Regelungen zur Arbeitsmarktreform sehen vor, dass Guthaben auf Altersvorsorgeverträge innerhalb der Förderhöchstgrenzen geschützt sind und nicht auf das Vermögen angerechnet werden. Von den Vorteilen der staatlichen Förderung profitieren unabhängig von Familienstand und Einkommen nahezu alle Förderberechtigten: Während Familien Kinderzulagen erhalten, können Kinderlose in vielen Fällen erhebliche Steuervorteile geltend machen. Dadurch ergeben sich meist Förderquoten von 25 Prozent und mehr. Einfache Prozedur "Zu kompliziert" dieser oft geäußerte Einwand gegen die staatlich geförderte Zusatzrente gilt seit Jahresanfang nicht mehr. Denn ab 2005 muss die Zulage von den meisten Sparern nicht mehr jährlich neu beantragt werden. Es reicht eine einmalige Vollmacht für den Produktanbieter, mit der dieser für den Sparer jährlich die Zulage beantragen kann. Eine weitere Neuerung macht die Anleger noch flexibler: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des Kapitals förderunschädlich entnommen werden. Zudem beträgt der Mindestsockelbetrag, der vom Sparer einzuzahlen ist, jetzt einheitlich 60 Euro und ist nicht mehr von der Kinderzahl abhängig. Um für 2005 die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen zwei Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Bis 2008 steigt die erforderliche Sparleistung parallel mit den Fördersätzen auf vier Prozent. Förderberechtigt sind vor allem sämtliche Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Auch der Ehepartner des Berechtigten ohne eigenes Einkommen und mit einem eigenen Altersvorsorgevertrag kann die Zulage erhalten. Einkommensgrenzen dafür gibt es nicht. Die Grundzulage in den Jahren 2004 und 2005 beträgt 76 Euro bei Alleinstehenden und 152 Euro bei Verheirateten (falls beide einen eigenen Riestervertrag haben). Pro Kind kommen 92 Euro hinzu. Die Zulagen werden mit der jährlichen Sparleistung verrechnet, der Sparer selbst zahlt also nur den förderfähigen Betrag minus Zulage. Außerdem können gegebenenfalls Steuervorteile geltend gemacht werden. Maximal werden 2005 Einzahlungen von 1.050 Euro gefördert. 17. April 2005 |
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Technischer Ansprechpartner + © Erika Winterfeld |
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