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>>> EinzelgewerkBranchenspezifik des Koalitionsvertrages 2005Bausektor ist Schlüsselbranche für Wachstum und Beschäftigung
Die Absichtserklärungen: "Der Bausektor ist eine Schlüsselbranche für Wachstum und Beschäftigung. Das reale Bauvolumen beträgt 2005 rund 220 Milliarden Euro. Die Bauwirtschaft ist nach wie vor die bedeutendste Branche in Deutschland. Mehr als 50 Prozent aller Investitionen werden hier getätigt. Öffentliche und private Investitionen sollen erleichtert werden, um die Modernisierung der Infrastruktur in Deutschland zu beschleunigen." Die Stiftung Baukultur soll als Baustiftung des Bundes vorangenbracht werden. "Sie soll die Möglichkeiten guten Planen und Bauens als gesellschaftlichen Anspruch für lebendige Städte einer breiten Öffentlichkeit bewusst machen. Darüber hinaus gilt es auch, die hohe Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland auf dem Weltmarkt noch besser darzustellen." Die HOAI soll systemkonform vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet werden. In ihr werden stärkere Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen verankert. Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. "Dabei werden wir auf die mittelstandgerechte Ausgestaltung, wie zum Beispiel die Aufteilung in Lose, besonders achten." Die für große Projekte entwickelten EU-Vorschriften sollten nur für Großprojekte angewendet werden, um nicht die für den Mittelstand wichtige Vielzahl der kleineren Investitionen zu blockieren. "Deshalb muss eine auf qualitative Aspekte abzielende und mittelstandsgerechte Vereinfachung des Vergaberechts unter Aufrechterhaltung der VOB erfolgen." Die gesetzlichen und weiteren Rahmenbedingungen für Public Private Partnership (PPP) im Hoch- und Tiefbau soll weiter verbessert werden, die Zahl der Pilotprojekte steigen. Die Verkehrsinvestitionen werden deutlich erhöht und auf hohem Niveau verstetigt. Das Volumen steigt in der kommenden Legislaturperiode um 4,3 Milliarden Euro. Der Fahrradverkehr wird gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden durch die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans gefördert. "Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Handwerk und Mittelstand dort verbessern, wo es erkennbare Nachteile gibt." Zur Erschließung der Märkte im europäischen Ausland soll eine spezielle Messeförderung für kleine und mittlere Unternehmen dienen. Die Wirksamkeit und Attraktivität des CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll verbessert werden. Genannt werden dafür die Umstellung auf Investitionszuschüssen, steuerliche Erleichterungen und Einbeziehung des Mietwohnungsbaus. Ziel ist es, jedes Jahr 5 Prozent des Gebäudebestands vor Baujahr 1978 energetisch zu sanieren. "Ein wichtiges Element unserer Klimaschutz- und Energiepolitik ist der ökologisch und ökonomisch vernünftige Ausbau der erneuerbaren Energien.", heißt es im Koalitionsvertrag. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis 2010 auf mindestens 12,5 und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent steigen. Der Gebäudeenergiepasses wird eingeführt. Der Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch soll mittelfristig deutlich steigen. Die Marktpotentiale erneuerbarer Energien im Wärmebereich soll durch die Fortführung des Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang sowie durch weitere Instrumente, wie zum Beispiel ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz, besser erschlossen werden. Die Exportinitiative für erneuerbare Energien soll intensiviert werden. "Ein Schwerpunkt ist die Substanzerhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes, um ihn an die geänderten Wohnbedürfnisse anzupassen und den Energieverbrauch zu senken. Wir beginnen ein Programm zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude des Bundes." An der Städtebauförderung als gemeinsamer Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden wird festgehalten. Das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz der neuen Bundesländer wird fortgesetzt. Die Koalition will prüfen, wann die historischen Städte der alten Länder einbezogen werden können. Das Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt - soll weiterentwickelt und auf die gesetzlichen Ziele konzentriert werden. Die Bündelung mit Fördermöglichkeiten anderer Ressorts soll verbessert werden. Zur Wiedernutzung von Stadtbrachen des wirtschaftlichen und militärischen Strukturwandels werden die davon besonders betroffenen Städte im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West unterstützt. Die Handwerksordnung soll überprüft und angepaßt werden. "Bei der Evaluierung ist auch die Einführung einer Mindestqualifikation für meisterfrei gewordene Berufe einzubeziehen. Der Meisterbrief darf nicht durch EU-Vorgaben zur Dienstleistungsrichtlinie und der Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen ausgehöhlt werden." Eine Mindestqualifikation also. Ein neuer Meisterbrief? Für den Bereich der Bauwirtschaft soll das bestehende Entsendegesetz unverändert bleiben. Eine weitere Ausdehnung auf weitere Branchen will die Koalition prüfen, wenn entsprechende unerwünschte soziale Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer nachgewiesen werden und in diesen Branchen Tarifverträge gelten, die zuvor nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Für das Gebäudereinigerhandwerk soll die Erweiterung des Entsendegesetzes unverzüglich vorgenommen werden. Der Weg führt also über einen Tarifvertrag. Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Künftig soll die Privatisierung von Wohnungen an Mieter favorisiert werden. "Dazu werden wir mit der KfW-Förderbank Wege aufzeigen, wie die Beleihung im nachrangigen Bereich verbessert und verbilligt werden kann." Ab 1. Januar 2007 soll selbst genutztes Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden. Da für die Gewährung der Eigenheimzulage der Termin entscheidend ist, an dem der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird oder der Bauantrag eingereicht wird, ist für alle, die sich gerade ernsthaft mit Eigenheim- oder Kaufplänen befassen, Handeln geboten. Ein Abschluss des Kaufvertrages nach dem 31.12.2005 oder eine Einreichung des Bauantrages nach diesem Termin führt dazu, dass keine Eigenheimzulage mehr beantragt werden kann. Bei Bauherren gilt der Beginn der Herstellung als maßgeblicher Termin. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die lediglich Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Beim Erwerb eines Hauses wird der Besitzübergang in der Regel im notariellen Kaufvertrag festgelegt. Private Aufwände für Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten sollen von der zu zahlenden Einkommensteuer begrenzt abziehbar sein. Im Gespräch sind derzeit 600 Euro pro Jahr. Um einen Anreiz zu Investitionen des Mittelstandes zu schaffen soll es verbesserte Abschreibungsbedingungen, eine mittelstandsfreundliche Umsetzung von Basel II und den verstärkten Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente geben. Zudem soll die Förderung des ERP-Sondervermögens vollständig erhalten werden. "Zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen wollen wir die Risikoentlastung für durchleitende Banken ausweiten, in dem wir das System der Bürgschaftsbanken weiter stärken und indem wir die Risikoaufteilung bei KfW-Förderdarlehen so verändern, dass sie dem höheren Risiko kleiner Unternehmen verstärkt Rechnung trägt." Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll geändert und damit die Unternehmensnachfolge erleichtert werden. Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird. Die Ist-Besteuerung wird in den neuen Bundesländern über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt. In den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze für die Ist- Besteuerung ab dem Jahr 2006 von 125.000 Euro auf 250.000 Euro verdoppelt. Zum 1. Januar 2008 soll das Unternehmenssteuerrecht an international wettbewerbsfähige Steuersätze angepaßt werden. Diese Reform wird neben den Körperschaften auch die Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80 Prozent in dieser Rechtsform organisiert sind. Für Existenzgründer werden One-Stop-Anlaufstellen geschaffen. Sie werden von den Statistikpflichten befreit. Die Buchführungsgrenze wird von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz erhöht. Statt der bisherigen Lohnsteuerklassen für Eheleute wird ein Anteilssystem eingeführt, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Die bisherige Wahl der Steuerklassen entfällt. Damit will man Steuern früher als bisher vereinnahmen. Der Kündigungsschutz wird geändert. Arbeitsverträge können künftig nicht mehr in den ersten 24 Monaten sachgrundlos befristet werden. Dafür kann anstelle der gesetzlichen Regelwartezeit von 6 Monaten bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Einzustellenden eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbart werden. Die Option entsteht auch bei einer erneuten Einstellung bei dem selben Arbeitgeber, wenn seit dem Ende des vorhergehenden Arbeitsvertrages mindestens sechs Monate vergangen sind. Für Existenzgründer bleibt die Möglichkeit erhalten, in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung die sachgrundlosen Befristungen bis zu 48 Monten abzuschließen. Da vermutet wird, dass Schwarzarbeit besonders häufig auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie auftritt, wird die Bundesregierung die Ergebnisse des geplanten Pilotprojektes der Region Berlin-Brandenburg, bei dem Arbeitnehmer in diesen Branchen verpflichtet werden, Chipkarten sichtbar zu tragen, die sie als regulär Beschäftigte ausweisen, prüfen und die Chipkarten gegebenenfalls bundesweit einführen. Die soziale Wohnraumförderung und Finanzhilfe (inklusive Kompensation der Haushaltsmittel); der Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, das Wohnungsbindungsrecht, das Zweckentfremdungsrecht im Wohnungswesen, das Wohnungsgenossenschaftsvermögensrecht; der städtebaulichen Grundstücksverkehr, das Bodenrecht (ohne das Recht der Erschließungsbeiträge), aus dem Wohnungswesen das Wohngeldrecht, das Altschuldenhilferecht, das Wohnungsbauprämienrecht, das Bergarbeiterwohnungsbaurecht und das Bergmannsiedlungsrecht werden in Länderkompetenz überführt. Branchen-a-spezifisch: Die Bundesregierung soll mit der Bundesagentur für Arbeit eine Zielvereinbarung abschließen, um zu gewährleisten, dass die Bundesagentur für Arbeit ihren arbeitsmarktpolitischen Auftrag der Arbeitsförderung umsetzt. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. 15. November 2005 |
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Technischer Ansprechpartner + © Erika Winterfeld |
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