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>>> EigenheimEnergie sparendes Bauen leicht gemachtIn Freiburg ist das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise schon Pflicht
Bauwillige, die ein Haus mit RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise verlangen, wählen einen einfachen und besonders sicheren Weg zum Energie sparenden Haus. Ob in Freiburg oder anderswo - sie müssen sich nicht darauf verlassen, dass Architekt und Handwerker schon das Richtige tun werden. Denn der Planer eines RAL-zertifizierten Gebäudes muss von Anfang an klar definierten Vorgaben folgen. Diese reichen vom baulichen Wärmeschutz über die Vermeidung von Wärmebrücken bis hin zu Details der Haustechnik. Weiteres Plus: Ein am Bau nicht beteiligter Sachverständiger, Güteprüfer genannt, kontrolliert Bauplanung und Qualität der Ausführung. Hausbesitzer und Freiburger Bauaufsicht gehen sicher, dass der Wärmeverlust der Immobilie nicht nur rechnerisch, sondern auch im Alltag die gesetzlichen Anforderungen um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Zusätzlich senkt die Qualitätsprüfung durch den unabhängigen Experten das Mängelrisiko und beugt Bauschäden vor. Ausgewiesene Fachleute haben die bundesweit einheitlichen Güte- und Prüfbestimmungen produkt- und herstellerunabhängig entwickelt und durch RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkennen lassen. Für die Vergabe des Gütezeichens und die Zulassung der Güteprüfer ist die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V. mit Geschäftsstelle in Biberach zuständig. Dort erhalten Interessenten auch weitere Informationen (unter Telefon 0 73 51-5 78 94 88 oder im Internet: www.guetezeichen-neh.de). Der Weg zum Gütezeichen steht jedermann offen, der mit dem Bauvorhaben wirtschaftlich verbunden ist. Er muß für das Bauvorhaben insoweit Entscheidungsverantwortung haben, als er die maßgeblichen Ausführungsdetails der Planung oder Bauausführung festlegen kann. Antragsteller können sowohl Bauleute und gewerbliche Investoren, Planer oder Fachplaner, Bauträger, Hausbaufirmen oder Bauvermittler sein. Der Antrag auf ein Gütezeichen wird direkt an die Gütegemeinschaft gestellt. Parallel dazu wählt sich der Antragsteller einen der von der Gütegemeinschaft akkreditierten Güteprüfer aus und beauftragt diesen mit der Begutachtung nur der Planung oder der Planung und Bauausführung seines Bauvorhabens. Die jeweils aktuelle Adreßliste der Güteprüfer kann man in der Rubrik Downloads einsehen. Der Güteprüfer untersucht Einhaltung aller Anforderungen und erstellt hierüber ein Kurzgutachten. Er leitet dieses dem zentralen Güteausschuß zu, der eine Stichprobenkontrolle vornimmt. Der Vorstand der Gütegemeinschaft verleiht bei positiver Empfehlung des Güteausschusses die Gütezeichen mit Nutzungsrechten. Bis 300 Quadratmeter Nutzfläche entstehen gerade mal 400 Euro Gebühren für die Gütegemeinschaft. Die Kosten für den Güteprüfer richten sich nach der Bausumme. 07. März 2006 |
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Technischer Ansprechpartner + © Erika Winterfeld |
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